06.12.2024

Keine Mautpflicht für Handwerksbäcker

Auch Handwerksbäcker mit zentraler Produktion und einem regionalen Filialnetz sind mautbefreit. Dies stellte das Bundesverkehrsministerium gegenüber dem Zentralverband des Deutschen Backhandwerks klar.

Seit Mitte des Jahres gilt die Mautpflicht auch für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Zwar ist im Gesetz eine Ausnahme für Handwerksbetriebe vorgesehen, wenn ihre Fahrzeuge handwerklich hergestellte Produkte transportieren. Diese war allerdings unpräzise, was dazu führte, dass teilweise Handwerksbäcker mit zentraler Produktion und einem regionalen Filialnetz aufgefordert wurden, Mautgebühren zu zahlen. Dies habe in vielen Betrieben für Unsicherheit gesorgt, aber vor allem zu unnötiger Bürokratie und drastischen Mehrkosten geführt, betonte der Zentralverband.

Nun hat das Bundesverkehrsministerium in einem Brief an die Vertretung der Bäcker klargestellt, dass die Lkw der Handwerksbäckers unter die Handwerkerausnahme fallen. Demnach sind nunmehr Fahrten von Handwerksbetrieben, also allen Bäckereien, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammern eingetragen sind, grundsätzlich von der Mautpflicht befreit, wenn Brot und andere Backwaren transportiert werden. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, wie viele Verkaufsstellen sie betreiben und wie die Herstellungsprozesse organisiert sind.

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Ministerium für Klarstellung gesorgt hat, denn handwerkliche Herstellung hat nichts mit Größe zu tun. Viele modern aufgestellte Handwerksbäcker betreiben heutzutage eine zentrale Produktion und ein regionales Filialnetz, um im Wettbewerb bestehen zu können. Es ist daher konsequent und folgerichtig, dass künftig alle in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe gleich behandelt werden“, so Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Allerdings gilt: Auch von der Mautpflicht befreite Handwerksbetriebe müssen ihre Fahrzeuge über 3,5 t bei dem für die Mautabwicklung verantwortlichen Bundesunternehmen Toll Collect anmelden.
Keine Mautpflicht für Handwerksbäcker
Foto/Grafik: Zentralverband
Jetzt rechtssicher: Alle in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebe sind für ihre Lieferfahrten von der Mautpflicht befreit.
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