19.12.2022

Änderung des Tierarzneimittelgesetzes tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes von Bundesminister Cem Özdemir zugestimmt. Zuvor wurde es bereits durch den Bundestag verabschiedet. Ziel der Änderung ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf seiner Website mit.

Erstmals wird damit ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Dieses Ziel von minus 50 Prozent für Antibiotika entspricht der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Die neuen Vorschriften zur Antibiotikaminimierung sollen einen Beitrag leisten, dieses Reduktionsziel zu erreichen. Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept wird künftig auch Betriebe mit weiteren Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln, so die Regelung. Die Antibiotika-Anwendung soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch reduziert werden.

Neu ist: Die Behörden vor Ort sind künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Für Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation) wird es einen Wichtungsfaktor geben. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren. Denn Antibiotika mit kritischer Bedeutung müssen wirksam bleiben bei schwersten Erkrankungen von Mensch und Tier. Das ist gerade dann wichtig, wenn es kein anderes Medikament mehr gibt, das alternativ zur Therapie eingesetzt werden kann.

Die Anwendung von Antibiotika soll auf ein therapeutisch unvermeidbares Minimum reduziert werden. Auch vor diesem Hintergrund ist der Umbau der Tierhaltung von zentraler Bedeutung, um die Tiergesundheit zu verbessern, heißt es.

Die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes tritt am 1.1.2023 in Kraft.
Änderung des Tierarzneimittelgesetzes tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Foto/Grafik: M. Großmann / pixelio.de
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes von Bundesminister Cem Özdemir zugestimmt. Ziel der Änderung ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.
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