02.10.2014

MSC aktualisiert seine Umweltstandards

Der Marine Stewardship Council (MSC) hat einen aktualisierten Umweltstandard für nachhaltige Fischerei veröffentlicht. Die Organisation verwaltet das weltweit führende Siegel für nachhaltigen Fischfang. 'Der aktualisierte Umweltstandard und die damit einhergehenden Zertifizierungsanforderungen legen die Messlatte für einige wichtige Themen höher, darunter Beifangminimierung, empfindliche Meeresökosysteme und Zwangsarbeit', schildert der MSC. Der überarbeitete Standard werde dafür sorgen, dass MSC-zertifizierte Fischereien 'weiterhin anerkannte beste Praxis anwenden', um Fischbestände und Lebensgrundlagen für die kommenden Generationen zu sichern. Zehn aus MSC-Sicht zentrale Neuerungen sind: 1. Gesonderte Betrachtung empfindlicher mariner Ökosysteme. 2 3 Berücksichtigung der Auswirkungen nicht nur einzelner, sondern aller MSC-zertifizierten Fischereien auf Beifangarten. 4 5 Fischereien müssen regelmäßig alternative Maßnahmen zur Minimierung des Beifangs an unerwünschten sowie gefährdeten und geschützten Arten prüfen. 6 7 Das Verbot des 'Finning' (Abtrennen der Flossen) bei Haien wurde gestärkt. 8 9 Für Lachsfischereien, die einem gewissen menschlichen Einfluss unterliegen, wird nun eine spezielle Art der Bewertung eingeführt – nach sechsjähriger Diskussion mit verschiedensten Interessengruppen. 10 11 Für die Bewertung der Auswirkungen auf Lebensräume muss eine spezielle Risikoanalyse angewandt werden, falls eine Fischerei nur wenige Daten zur Verfügung stellen kann. 12 13 Die Anforderungen an Überwachungsaudits und Rezertifizierungen wurden überarbeitet, um die entstehenden Kosten für Fischereien zu reduzieren. 14 15 Die wissenschaftliche Überprüfung von Bewertungen wird noch unabhängiger, qualitativ noch hochwertiger und die Anwendung der Zertifizierungsanforderungen noch konsistenter durch die Gründung eines unabhängigen 'Peer Review College'. 16 17 Zusätzliche Anforderungen sorgen für eine noch effektivere Mitverfolgung von Fisch- und Meeresfrüchteprodukten von der Fischerei in die Lieferkette. 18 19 Unternehmen, die für den Einsatz von Zwangsarbeit verurteilt wurden, sind künftig für eine MSC-Zertifizierung unzulässig.     (Oktober 2014, Autor: Jörg Rüdiger)   Quelle: MSC 20
Der TK-Report-Newsletter: Hier kostenlos anmelden
Stichworte
TK-Report
TK-Report
Kontakt
  • Kontakt Redaktion
  • Kontakt Anzeigen
  • Kontakt Leserservice

Verlag