03.03.2016

Aldi-Süd fordert Nulltoleranz bei Mineralöl

Aldi-Süd hat seine Lieferanten schriftlich aufgefordert sicherzustellen, dass bei Aldi-Süd Eigenmarken keine Mineralölrückstände im Lebensmittel nachweisbar sind, berichtet Foodwatch. 'Eine absolute Nulltoleranz ist praktisch nicht erfüllbar, ist aber auch unter Verbraucherschutzaspekten nicht gerechtfertigt', erklärte dazu Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) auf Anfrage von tk-report minus 18. Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft und vertritt die Interessen von der Landwirtschaft bis zum Handel. Das Statement im Wortlaut: 'Die Gewährleistung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln hat auf jeder Stufe der Lieferkette absolute Priorität und ist zentrales Anliegen aller Beteiligten. In Bezug auf Mineralölbestandteile in Lebensmitteln ist zunächst festzuhalten, dass in den betroffenen Produkt- und Verpackungsbereichen bereits verschiedene Maßnahmen wie Materialoptimierung und -substitution eingeleitet wurden, die zu einem deutlichen Rückgang der MOSH/MOAH-Belastung geführt haben. Das bestätigen unter anderem Berichte der Lebensmittelüberwachung sowie Warentests. Bei der Forderung einer 'Nulltoleranz' gegenüber unspezifisch beschriebenen Mineralölbestandteilen muss bedacht werden, dass die derzeit verfügbare Analytik weder als Routinemethode standardisiert noch in einer Weise ausgereift ist, dass damit beliebige Lebensmittel und Rohstoffe untersucht werden könnten. Die Untersuchungsergebnisse zeigen hohe Schwankungsbreiten und sind stark matrixabhängig. Außerdem setzt die Forderung nach 'Nichtnachweisbarkeit' zwingend gemeinsame (gesetzliche) Standards über die spezifischen Nachweisgrenzen als Bezugsgrundlage voraus. Ansonsten lassen die Befunde faktisch keine vergleichbare Aussage über ein bewertetes Lebensmittel zu, sondern allenfalls über die Leistbarkeit der angewandten Methode. Der Gesetzgeber hat zudem im Juni 2014 ein Konzept vorschlagen, um Richtwerte von MOSH/MOAH in papierverpackten Lebensmitteln einzuführen, die sowohl am Verbraucherschutzziel als auch an der technischen Machbarkeit orientiert sind - 2 mg/kg MOSH und 0,5 mg/kg MOAH -, wobei letzteres im Kontext des Verordnungsvorschlags als Nachweisgrenze gilt. Das heißt, dass die Kontamination mit MOSH/MOAH zwar unerwünscht und im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu vermeiden ist, allerdings ist sie nach objektiven wissenschaftlichen Gesichtspunkten bedingt tolerierbar und stellt in diesem geringen Umfang keine Gefahr für die Verbrauchergesundheit dar. Eine absolute Nulltoleranz ist also praktisch nicht erfüllbar, ist aber auch unter Verbraucherschutzaspekten nicht gerechtfertigt. Weitere Informationen finden Sie hier.'   Website-Ausriss: Aldi-Süd   (März 2016, Autor: Jörg Rüdiger)
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[21.03.2016] Aldi Süd: Keine Nulltoleranz bei Mineralöl
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