06.02.2019

BMEL stellt staatliches Tierwohlkennzeichen vor

Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (Foto), hat in Berlin die Kriterien für das neue staatliche Tierwohlkennzeichen vorgestellt. Diese werden Grundlage der zum Gesetz zugehörigen Verordnung sein. Das staatliche Siegel setze sich zum Ziel, das Tierwohl zu steigern und die Orientierung des Verbrauchers beim Fleischkauf zu verbessern. Das Tierwohlkennzeichen wird drei qualitativ aufeinander aufbauende Stufen umfassen, d.h. es dürfen nur diejenigen damit werben, die höhere Tierschutzanforderungen als den gesetzlichen Mindeststandard erfüllen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Standards sollte selbstverständlich sein, dafür bedürfe es keines Labels zu Kennzeichnung, begründet das die Bundesministerin. 'Das staatliche Tierwohlkennzeichen ist mehr als ein reines Haltungskennzeichen', betont Klöckner. Es nehme die Zeit von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres in den Blick. Mindestens 20 Prozent mehr Platz für die Tiere gelten bereits in der ersten Stufe, aber auch Kriterien wie mehr Beschäftigung und Raufutter, stärkere Buchtenstrukturierung, Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration, längere Säugephasen, Ausstieg aus dem Schwänzekupieren, bessere Transportfahrzeuge, mehr Tierschutz bei der Schlachtung, bessere Tränken sowie Fortbildung und Stallmanagement der Tierhalter nimmt das Siegel ins Visier. 'Verbraucher sollen schnell erkennen können, wo mehr Tierwohl drinsteckt, und Tierhalter sollen für ihre Mehrinvestitionen zum Wohle der Tiere honoriert werden', sagt Klöckner. Das freiwillige, nicht für alle verpflichtende Kennzeichen wird zunächst für Schweine gelten, dann ausgeweitet werden auf weitere Nutztierarten. Die kompletten Kriterien des BMEL finden Sie unter diesem Link.   Foto: CDU Rheinland-Pfalz.  (Februar 2019)   Quelle: BMEL
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