26.04.2019

Obergrenze für Transfette beschlossen

Die Europäische Kommission hat eine Obergrenze für die Verwendung von industriell hergestellten Transfetten in Lebensmitteln beschlossen. Sie beträgt 2 Gramm Transfette pro 100 Gramm Fett in für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln und tritt am 2. April 2021 in Kraft. Eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, unter anderem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zeige, dass Transfette gemessen an den Kalorien das Risiko für Herzkrankheiten mehr als alle anderen Nährstoffe erhöhen, schreibt die EU in einem Infoblatt. Unternehmen müssen künftig zudem Angaben über die Mengen an Transfetten in Lebensmitteln machen, die an andere Unternehmen geliefert werden, wenn der Grenzwert von 2 Gramm überschritten wird. Transfette finden sich etwa in Chips, Pommes, Margarine, Blätterteig und vielen Fertigprodukten. Sie zählen laut Bundesinstitut für Risikobewertung zu den unerwünschten Bestandteilen von Lebensmitteln, weil sie das Cholesterin im Blut erhöhen und damit das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In einigen Mitgliedsländern der EU, etwa in Dänemark und Österreich, gelten bereits verbindliche Obergrenzen. In Deutschland gibt es bislang lediglich freiwillige Beschränkungen und Empfehlungen für Hersteller und Verbraucher.   Foto: Pixabay  (April 2019).  Quelle: Europäische Kommission
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