16.11.2023
Neues Herkunftskennzeichen Deutschland
Anlässlich des Handelskongresses in Berlin haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) eine Branchenvereinbarung zur Einführung des Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet. Zudem gaben die Vertreter der vier führenden deutschen Handelsunternehmen Aldi Nord und Süd, Edeka, Kaufland/Lidl und Rewe Group eine Absichtserklärung zugunsten des neuen Signets ab. Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland sollen Verbraucher:innen zukünftig Erzeugnisse der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft auf den ersten Blick im Lebensmitteleinzelhandel erkennen können.
„Das Herkunftskennzeichen Deutschland markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit unserer heimischen Land- und Ernährungswirtschaft. Es steht für Transparenz und bietet den Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf die gewünschte Orientierung und Sicherheit“, erklärte Josef Sanktjohanser, Vorstandsvorsitzender der ZKHL.
Die Branchenvereinbarung tritt ab Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Fleisch von Schwein, Rind und Geflügel, Obst, Gemüse, Kartoffeln sowie Eier und Milch gekennzeichnet werden. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist die vollständige Produktion in Deutschland – vom Anbau bzw. der Geburt, bei Geflügelfleisch auch die Elterntierhaltung, bis zur Verpackung. „Das Herkunftskennzeichen Deutschland wird für die Wertschätzung unserer Lebensmittel durch die Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen“, fügte Joachim Rukwied aus Sicht des Deutschen Bauernverbands hinzu. „Wir werden mittelfristig die Nutzung für weitere Produkte, z. B. mit höherem Verarbeitungsgrad, und Anwenderkreise wie Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung möglich machen.“
Die Branchenvereinbarung zum Herkunftskennzeichen Deutschland wurde in Zusammenarbeit der beteiligten Branchen in den Gremien der ZKHL entwickelt. Die Umsetzung erfolgt auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung aller teilnehmenden Lebensmittelhändler und -hersteller. Die Einhaltung der in der Branchenvereinbarung festgelegten Kriterien soll durch Kontrollsysteme wie QS oder KAT überwacht werden. Die ZKHL werde nachweisliche Verstöße gegen die Kriterien des Herkunftskennzeichens konsequent verfolgen, kündigt sie an.
Der TK-Report-Newsletter: Hier kostenlos anmelden