16.09.2024

Mehrweg: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Back-Factory

Gastronomieunternehmen, die der Mehrwegangebotspflicht unterliegen, sind dafür verantwortlich, immer ausreichend Mehrwegverpackungen vorrätig zu haben. Dies urteilte das Landgericht Berlin nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Franchisenehmer von Back-Factory auf Grundlage der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht, die durch die Verringerung des Verbrauchs von Einweggeschirr Klima- und Ressourcenschutz voranbringen soll (Aktenzeichen 91 O 41/24). Testbesucher der DUH hatten in Filialen des Franchisenehmers Getränke nur in Einweg-Bechern erhalten, obwohl dieser angab, mit einem Mehrwegsystem zu arbeiten.

Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher und ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und Lebensmitteleinzelhändler, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen“, so Metz. Es sei ein Armutszeugnis, dass die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden kaum Kontrollen der Mehrwegangebotspflicht durchführen. Das müsse dringend geändert werden.

Seit Januar 2023 sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche.
Mehrweg: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Back-Factory
Foto/Grafik: Yvtal
Seit Anfang 2023 sind Gastronom:innen verpflichtet, für ihren Außer-Haus-Verkauf auch Mehrwegverpackungen anzubieten.
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