22.05.2026
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel gefordert

Foto/Grafik: Norn/as
Auch der illegale Handel mit „nicht geringen Mengen“ an F-Gasen und mit F-Gasen befüllten Geräten sollte als schwere Chemikalienstraftat bewertet werden, fordert das Bündnis.
In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie fordern die führenden Organisationen der Kälte- und Klimabranche eine spürbare Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung von Umweltstraftaten. Das Bündnis aus BIV, BTGA, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, BVKMW, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF befürwortet die härtere Ahndung des illegalen Handels mit Kältemitteln (F-Gasen) nachdrücklich. Der illegale Markt untergrabe die Ziele der F-Gase-Verordnung zur Emissionsreduktion, schwäche legale Marktteilnehmer durch unlauteren Wettbewerb und gefährde die Sicherheit von Servicekräften sowie die Effizienz der Anlagen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
Die Verbände sehen jedoch noch konkreten Nachbesserungsbedarf am Entwurf. So fordern sie die Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“ auf den illegalen Handel mit „nicht geringen Mengen“ an F-Gasen sowie mit befüllten Geräten, da Mengen in der Praxis leicht nachweisbar sind. Zudem soll die strafrechtliche Verfolgung, die bislang nur das erstmalige Inverkehrbringen in die EU erfasst, bei vorsätzlichem Handeln auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet werden. Um den illegalen Handel effektiv zu bekämpfen, verlangen die Organisationen erweiterte Ermittlungsbefugnisse wie Online-Ermittlungen und plädieren für einen eigenständigen Straftatbestand im Kernstrafrecht.
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