14.10.2026

Tegut-Standorte: Rewe erhält Freigabe durch das Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat die Vereinbarung zwischen der genossenschaftlichen Rewe Group und der Migros Zürich über die Übernahme von 40 Tegut-Märkten unter Auflagen freigegeben. Die Rewe Group darf 38 Standorte unmittelbar übernehmen. Hinsichtlich zwei weiterer Standorte besteht ein vierjähriges Erwerbsverbot. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Zukunftslösung unter Rewe und Penny für die Tegut-Standorte in Hessen, Bayern, Thüringen und Niedersachsen erfüllt.

„Heute wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Entscheidung schafft Klarheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten. Gleichzeitig eröffnet sie eine langfristige Perspektive für die betroffenen Standorte, ihre Mitarbeitenden sowie die Kundinnen und Kunden“, kommentiert Rewe Group-Vorstand Peter Maly. Bereits im April hatten die Beteiligten eine Vereinbarung über die Übernahme von bis zu 40 Tegut-Märkten unterzeichnet. Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts ist das kartellbehördliche Prüfverfahren nun abgeschlossen.

Mit der geplanten Übernahme verfolgt die Rewe Group nach eigener Aussage das Ziel, die Nahversorgung in den betroffenen Regionen langfristig zu sichern und die Zukunftsfähigkeit der Standorte zu stärken. Als genossenschaftlich organisiertes Handelsunternehmen verfüge Rewe über langjährige Erfahrung im Betrieb und in der Weiterentwicklung von Lebensmittelmärkten. Bewährte regionale Lieferbeziehungen sowie die Versorgung mit regionalen und Bio-Produkten sollen erhalten bleiben, zudem solle allen Mitarbeitenden der von der geplanten Übernahme betroffenen Tegut-Märkte im Zuge der Integration ein Beschäftigungsangebot gemacht werden.

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