17.11.2016

LKW-Kartell: VDKL plant Schadensgemeinschaft

Um Ersatz für Schäden einzufordern, die durch das LKW-Kartell (wir berichteten) entstanden sind, bietet der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen (VDKL) seinen Mitgliedern den Beitritt zu einer Schadensgemeinschaft an. Sie soll die Firmen dabei unterstützen, Schadensersatzansprüche gemeinsam und außergerichtlich bei den Kartellanten geltend zu machen. 'Insbesondere für kleinere Unternehmen mit geringerem Fahrzeugbestand ist die gemeinsame Vorgehensweise ein stärkeres Druckmittel', schildert VDKL-Geschäftsführer Jan Peilnsteiner. 'Wir haben daher bereits Kontakt mit einer auf Kartellrecht spezialisierten Anwaltskanzlei aufgenommen.' 'Die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, IVECO und DAF haben über einen Zeitraum von 1997 bis 2011 unter anderem Verkaufspreise von LKW abgesprochen und diese Preise an Kunden weitergegeben', so Peilnsteiner. Nach § 33 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) stehe den durch diese Kartellabsprachen geschädigten Unternehmen ein Schadensersatzanspruch zu. Betroffene Speditionen müssten zudem nicht mehr das Vorliegen eines Kartells beweisen: 'Dies wurde bereits durch die Europäische Kommission unstrittig festgestellt.' Allerdings müsse der aus dem Kartell entstandene Schaden der Unternehmen durch entsprechende Unterlagen wie Kauf- oder Leasingverträge nachgewiesen werden. Interessierte Unternehmen haben bis zum 15. Dezember Zeit, sich für eine Beteiligung an der Schadensgemeinschaft zu entscheiden. 'Auch Nicht-VDKL-Mitglieder können sich bei Interesse an einer Teilnahme gerne mit uns in Verbindung setzen', ergänzt der Geschäftsführer, der selber Rechtsanwalt ist.   (November 2016, Autor: Jörg Rüdiger)   Quelle: VDKL
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