10.03.2020

Nutri-Score in Brüssel zur Notifizierung

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner (Foto), hat Ende September 2019 entschieden, als erweitertes Nährwertkennzeichen für Deutschland den Nutri-Score einzuführen. Auf diesem Weg ist ein wichtiger Schritt nun gemacht: Das Ministerium hat die entsprechende Verordnung an die Europäischen Kommission zur Notifizierung gegeben. Sie soll die Verwendung des Kennzeichens für in Deutschland in den Verkehr gebrachte Lebensmittel ermöglichen. Das europäische Notifizierungsverfahren wird voraussichtlich sechs Monate dauern. Anschließend wird die Verordnung dem Bundesrat zugeleitet. Sie soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht dabei nur als eine staatliche Empfehlung möglich. Demgemäß gilt auch in Frankreich oder Belgien der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien oder das Batterie-Modell in Italien. Gleichzeitig hat das Bundesministerium auf seiner Internetseite als Hilfestellung für die Wirtschaft deutsche Übersetzungen der französischen Texte für das Registrierungsverfahren sowie die Verwendungsbedingungen für Nutri-Score veröffentlicht. Die Übersetzungen erleichtern es insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft, sich frühzeitig auf die Einführung des Nutri-Score vorzubereiten und an dem System teilzunehmen.   Quelle und Bild: BMEL   (März 2020)
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