19.08.2020

Nutri-Score soll im Herbst kommen

Das Bundeskabinett hat die Verordnung von Bundesministerin Julia Klöckner (Foto) gebilligt, als erweitertes Nährwertkennzeichen für Deutschland den Nutri-Score einzuführen. Sie soll die rechtssichere Verwendung des Kennzeichens für in Deutschland in den Verkehr gebrachte Lebensmittel ermöglichen. Parallel läuft derzeit noch die vorgeschriebene Notifizierung bei der EU, die Stillhaltefrist wird im September enden. Der Bundesrat wird sich dann voraussichtlich im Oktober mit der Verordnung befassen, sie soll spätestens im November dieses Jahres in Kraft treten, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Parallel ist das Ministerium nach eigener Aussage dabei, praktische Erleichterungen für die Verwendung des Nutri-Score durch die Unternehmen zu schaffen. Auf seiner Internetseite hat das BMEL als Hilfestellung deutsche Übersetzungen der französischen Texte für das Registrierungsverfahren sowie die Verwendungsbedingungen für Nutri-Score veröffentlicht. Zudem wird die Einführung des Kennzeichens von einer Informationskampagne für Verbraucher und Wirtschaft begleitet werden. Ziel der Maßnahmen sei eine möglichst flächendeckende Nutzung des Nutri-Score. Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht derzeit nicht verpflichtend möglich, erklärt Klöckner. Demgemäß gelte auch in Frankreich oder Belgien der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien. Während der aktuell laufenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands will die Bundesministerin daher die Entwicklung einer EU-weit einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung vorantreiben. Quelle & Bild: BMEL (August 2020)
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