12.01.2026

Insolvent: Edeka-Händler Feneberg beantragt Schutzschirmverfahren

Die Feneberg Lebensmittel GmbH, der größte selbstständige Edeka-Händler Deutschlands, will sich über ein Insolvenzverfahren sanieren und hat beim Amtsgericht Kempten ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO beantragt. Betroffen sind rund 3.000 Mitarbeiter:innen.

Ziel des Verfahrens sei eine umfassende wirtschaftliche und strukturelle Neuaufstellung des Unternehmens unter eigener Verantwortung. „Das Schutzschirmverfahren bietet den rechtlichen Rahmen, um die notwendigen Sanierungsschritte strukturiert umzusetzen“, sagt Dr. Frank Schäffler (Kanzlei Grub Brugger), beratender Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht im Schutzschirmverfahren. „Wir wollen Feneberg wirtschaftlich stabilisieren, möglichst viele Filialen und Arbeitsplätze erhalten und damit eine tragfähige Perspektive für die Zukunft schaffen.“

Die operative Sanierung verantwortet Stephan Leibold als Sanierungsgeschäftsführer, der die Geschäftsführung gemeinsam mit Amelie Feneberg inne hat. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor bestellt. Die Gesellschaft reagiere mit dem Verfahren auf eine seit längerem angespannte wirtschaftliche Situation. Als wesentliche Belastungsfaktoren werden Verluste, hohe Pensionsverpflichtungen, strukturelle Defizite im Filialnetz sowie die Folgewirkungen der Insolvenz der früheren Tochtergesellschaft Allgäu Fresh Foods (AFF) angegeben.

Feneberg: Überprüfung und Neuordnung des Filalnetzes


Im Mittelpunkt der Sanierung soll eine Überprüfung und Neuordnung des Filialnetzes stehen. Vor allem dauerhaft unwirtschaftliche Standorte würden kritisch bewertet. Neben möglichen Schließungen will das Unternehmen ausdrücklich auch rechtliche und wirtschaftliche Übertragungen einzelner Filialen oder Filialgruppen auf einen oder mehrere Investoren prüfen, sofern sich hierfür tragfähige Lösungen ergeben sollte. Ziel sei es, möglichst viele Standorte in geeigneter Struktur fortzuführen. „Das operative Kerngeschäft im Lebensmitteleinzelhandel läuft während des Verfahrens uneingeschränkt weiter. Die Versorgung der Kundinnen und Kunden in den Märkten ist sichergestellt. Ebenso sind die Lohnzahlungen der Mitarbeiter gesichert und der Geschäftsbetrieb für die geplante Sanierung durchfinanziert“, erläutert der Generalbevollmächtigte und Grub-Brugger-Partner Jochen Sedlitz.

Die Sanierung soll auf Basis eines bereits erarbeiteten Maßnahmenkatalogs erfolgen. Darüber hinaus soll ein Investorenprozess durchgeführt werden, um ergänzende Finanzierungslösungen und strategische Optionen zu prüfen. „Unser Anspruch ist es, den Sanierungsprozess lösungsorientiert, mit Augenmaß und unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten zu führen“, so Sanierungsgeschäftsführer Leibold.

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