24.09.2026

Bäcker kritisieren digitale Bonpflicht

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Zweiten Kassengesetz. "Aus dem versprochenen Ende der Bonpflicht wird ab 2028 lediglich ein Wechsel vom Papierbon zum digitalen Pflichtbeleg. Für die Bäckereien bedeutet das: Die Pflicht bleibt – nur der Bon wandert vom Papier ins Digitale", so der Verband.

„Auch ein digitaler Pflichtbon bleibt ein Pflichtbon. Beim Brötchenkauf muss weiterhin ein Beleg bereitgestellt werden, selbst wenn ihn niemand haben möchte. Das ist keine Abschaffung, sondern dieselbe Bürokratie unter anderem Namen“, kritisiert ZV-Präsident Roland Ermer den Kabinettsbeschluss. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten: „Wir schaffen die Bonpflicht ab“. Ein Beleg sollte nur dann erstellt und bereitgestellt werden müssen, wenn der Kunde ihn ausdrücklich wünscht – digital oder auf Papier, nach Wahl des Betriebs. „Der nun vorgelegte Entwurf bricht mit dieser Zusage“, so Ermer.

115.000 offene Ladenkassen müssen durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden


Das Bundeskabinett hat am 23. September den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen beschlossen, der die Pflicht für Papierbons abschafft und digitale Belege zum Standard macht. Um Steuerhinterziehung bei Bargeschäften einzudämmen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, müssen ab 2028 rund 115.000 offene Ladenkassen durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden, sofern der Jahresumsatz der Unternehmen 100.000 Euro übersteigt. Ausgenommen sind etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben.

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