24.02.2022
Handel kritisiert europäisches Lieferkettengesetz
Den Mittwoch von der Europäischen Kommission vorgestellten Richtlinienentwurf zur nachhaltigen Unternehmensführung bewerten der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) kritisch. Nach Einschätzung des HDE seien die weitreichenden Anforderungen zur Sorgfaltsprüfpflicht in der gesamten Wertschöpfungskette in der Praxis insbesondere für mittelständische Handelsunternehmen nicht umsetzbar. Mit Blick auf die vorgesehene zivilrechtliche Haftung warnt der HDE vor 'unrealistischen Forderungen an Händlerinnen und Händler'. Für BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura (Foto) schieße das Gesetz 'deutlich über das Ziel hinaus'. 'Europa muss seiner Verantwortung und seinem globalen Einfluss gerecht werden. Allerdings müssen unternehmerische Sorgfaltspflichten umsetzbar sein und den Unternehmen Rechtssicherheit geben', so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europa und Nachhaltigkeit. Unrealistische Anforderungen an Sorgfaltspflichten in der Lieferkette würden vor allem international vernetzte Handelsunternehmen aus dem Mittelstand zum Rückzug aus bestimmten Märkten bewegen, um Risiken zu vermeiden. Damit erweise man der globalen Durchsetzung von Menschenrechten keinen Dienst.'Es ist mir völlig schleierhaft, wie Unternehmen diese Masse an Vorgaben aus Brüssel umsetzen sollen', kommentiert BGA-Präsident Jandura. 'Die geplante Ausnahme der Kommission für kleine und mittlere Unternehmen hilft in der Praxis nicht weiter. Die Realität sieht schon heute so aus, dass die Großen ihre Verantwortung entlang der Lieferkette an die Kleinen weitergeben. Daher brauchen wir einen verbindlichen Rechtsrahmen für kleine Unternehmen.'Laut der EU-Kommission sollen generell Unternehmen ab 500 Beschäftigten und Unternehmen aus bestimmten Sektoren wie Textil, Leder oder Nahrungsmittel ab 250 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfpflicht in der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich der Entsorgung, nachkommen. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten neben Sanktionen und Geldbußen auch eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vorsehen, die nachweislich nicht angemessen ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und deren Zulieferer für Umweltverschmutzungen und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Die Unternehmensstrategie soll zukünftig die Geschäftsleitung verantworten. Damit gehen die geforderten Standards an vielen Stellen über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus, so der HDE. Quellen: HDE, BGA Bild: BGA (Februar 2022)
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