28.11.2022
Energiepreisbremsen: Tiefkühlwirtschaft fordert Nachbesserungen
Das Deutsche Tiefkühlinstitut e. V. (dti) begrüßt im Grundsatz die am Freitag (25.11.2022) vom Kabinett beschlossene Gas- und Strompreisbremse, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf, wie der Verband in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betont. „Wir bewerten positiv, dass die vorliegenden Beschlüsse in Teilen unseren wiederholt vorgetragenen Forderungen Rechnung tragen“, sagt dti-Geschäftsführerin Dr. Sabine Eichner. „Jedoch befürchten wir, dass die Maßnahmen die politischen Zielsetzungen nicht erreichen werden. Wir sehen die Gefahr, dass die Entlastungsmaßnahmen zu einer erheblichen nationalen Wettbewerbsverzerrung führen werden, bei einer gleichzeitig nur schwachen inflationshemmenden Wirkung.“
Der Kabinettsbeschluss erhalte eine "erhebliche Schlechterstellung von größeren im Vergleich zu kleineren Unternehmen, denn die an die Entlastungen geknüpften Bedingungen variieren zwischen den Förderstufen erheblich – ohne sachliches Erfordernis durch das EU-Beihilferecht", kritisierte das dti und forderte, die ungleiche Behandlung gleicher Unternehmensschwerpunkte bei den Entlastungsmaßnahmen zu korrigieren. Gerade im Bereich der Tiefkühlwirtschaft würden sonst energiekostenintensive Unternehmen wie Kühlhäuser von den geplanten wirtschaftlichen Entlastungen ohne sachlichen Grund ausgeschlossen. Die Entlastungen sollten unabhängig von den Anwendungsbereichen der Anlagen 2 des 'Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse' (StromPBG) und des 'Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz' (EWPBG) sowie der EU-'Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen' (KUEBLL) gewährt werden, so das Deutsche Tiefkühlinstitut.
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