16.06.2023

Bundestag beschließt Tierhaltungskennzeichnung

Der Deutsche Bundestag hat das vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Ebenso beschlossen wurden Änderungen im Baugesetzbuch zur Erleichterung von Stallumbauten. Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf andere Tierarten, weitere Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und den Lebenszyklus der Tiere ausgeweitet werden.

Zudem wird es durch den Beschluss des Gesetzes zum Stallumbau für tierhaltende Betriebe künftig einfacher, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ umzustellen. Tierhalter müssen ihre Bestände dazu nicht verringern. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Damit bleibt die Tierhaltung auch während der Baumaßnahmen für einen Ersatzstall möglich.

Beide Gesetze werden nun voraussichtlich am 7. Juli im Bundesrat behandelt, sind dort jedoch nicht zustimmungspflichtig.
Bundestag beschließt Tierhaltungskennzeichnung
Foto/Grafik: BMEL
Die verpflichtende Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen und kommt zunächst bei Schweinen zum Einsatz.
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