07.04.2026
Außer-Haus-Verpflegung: Verbände gegen Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung

Foto/Grafik: BdS
"Zu viel Bürokratie, zu wenig Nutzen": BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert.
Ein breites Bündnis von Verbände aus Industrie, Handwerk, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung hat sich in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) gewandt und eindringlich vor den Folgen einer geplanten Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung gewarnt. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
„Enorme Kosten, massiver Aufwand“
Der Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) sieht in dem vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des TierHaltKennzG eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Branche und einen klaren Widerspruch zu den angekündigten Zielen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und die Wirtschaft zu entlasten. „Die geplante Ausweitung würde enorme Kosten und einen massiven organisatorischen Aufwand entlang der gesamten Wertschöpfungskette verursachen - von Herstellern über Großhandel bis hin zu allen gastronomischen Betrieben“, erklärt BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert. „Gerade unsere überwiegend mittelständisch geprägte Branche steht bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.“
Zu den Verfassern des Appells gehören neben dem Bundesverbands der Systemgastronomie der Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, das Deutsche Institut für Gemeinschaftsgastronomie, des Deutschen Fleischer-Verbands, das Deutsche Tiefkühlinstitut, der Großhandelsverbands Foodservice und der Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.
„Kennzeichnung ohne Mehrwert“
Nach Einschätzung des Bündnisses würde die Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung tiefgreifende Eingriffe in bestehende Prozesse erfordern. Notwendig wären unter anderem neue IT-Systeme, eine umfassende Anpassung von Warenströmen sowie zusätzliche Dokumentationspflichten.
Demgegenüber steht aus Sicht der Verbände kein erkennbarer Mehrwert: „Es gibt keine belastbaren Hinweise darauf, dass eine solche Kennzeichnung im Außer-Haus-Markt von Gästen nachgefragt wird oder eine Lenkungswirkung entfaltet“, so Suchert. „Belastung und Nutzen stehen hier in keinem angemessenen Verhältnis.“
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