28.09.2026

Gegen Greenwashing: Was die neue EmpCo-Richtlinie für die Tiefkühlbranche bedeutet

Am 27. September ist die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel („Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo-Richtlinie) in Kraft getreten. Mit dem neuen Regelwerk stellt die EU klare Leitplanken gegen irreführendes Nachhaltigkeitsmarketing auf und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Werbeaussagen eindeutig zu belegen. Pauschale, unbelegte Umweltversprechen wie „klimaneutral“, „ökologisch“ oder „natürlich“ sind künftig verboten. Die Neuregelung erfasst dabei Fließtext ebenso wie Bildsprache, Umweltsymbole, Siegel sowie Markennamen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert der breite Anwendungsbereich der Richtlinie. Neben neuen Produktverpackungen und Etiketten im Handel gelten die Regeln auch für Online-Shops, Websites und Social-Media-Kanäle. Selbst ältere, weiterhin einsehbare Social-Media-Posts müssen angepasst oder gelöscht werden. Zudem werden Werbeaussagen, die sich rein auf die Kompensation von Treibhausgasen stützen – etwa das Werben mit „klimaneutralen“ Produkten durch CO₂-Kompensationsprojekte –, drastisch eingeschränkt. Umweltbehauptungen müssen stets wissenschaftlich fundiert und objektiv nachprüfbar sein.

Erleichterung für Altbestände: Abverkaufsschonfrist bis 2028


Eine spürbare Erleichterung für Hersteller und den Handel hat der Deutsche Bundestag in letzter Minute beschlossen: Mit der Einfügung von § 15b in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde eine Übergangsregelung für bereits produzierte Waren geschaffen. Für Produkte, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt bei Unterlassungsansprüchen bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall.

Im Rahmen dieser Interessenabwägung fließen unter anderem die Schwere des Rechtsverstoßes, die Beseitigungskosten sowie die Vermeidung von Umweltbelastungen – wie die drohende Vernichtung von Lebensmitteln oder Verpackungsmaterial – ein. Dies schützt Hersteller vor vorschnellen Abmahnungen bei Lagerbeständen. Aber Achtung: Diese Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich nicht für digitale Medien, Webseiten oder gedrucktes Werbematerial, sondern ausschließlich für bereits in Verkehr gebrachte Ware.

Bio-Produkte als verlässlicher Standard


Einen deutlichen Vorteil bietet die Gesetzeslage Herstellern von ökologisch erzeugten Tiefkühlprodukten. Wie der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) betont, basieren Umweltvorteile von Bio-Lebensmitteln bereits auf gesetzlich festgelegten Standards, staatlichen Kontrollen und wissenschaftlichen Nachweisen. Bio-Produkte erfüllen die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie somit naturgemäß, ohne dass Kommunikationskonzepte grundlegend umgestaltet werden müssen, so der BÖLW.

Dennoch sollten Unternehmen der Tiefkühlbranche ihre Produktauslobungen und digitalen Werbemittel rasch überprüfen und Nachweise für den fristgerechten Wareneingang sorgfältig dokumentieren, um rechtssicher zu agieren.

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