12.05.2017

Neues Verpackungsgesetz: Mehr Recycling

Künftig sollen die Recylingfähigkeit von Verpackungen sowie die Verwendung von Rezyklaten und nachwachsenden Rohstoffen in die Beteiligungsentgelte der Verpackungsentsorgung einfließen. Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor, das am Freitag (12.5.2017) vom Bundestag verabschiedet wurde. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und sieht höhere Wiederverwertungs-Quoten bei Kunststoffen vor. Außerdem wird den Verwertern eine Recyclingquote vorgeschrieben, die bis zum Jahr 2022 je nach Material auf bis zu 90 Prozent steigen kann. Zurzeit landet fast die Hälfte der gesammelten Verpackungsabfälle in Deutschland noch in der Müllverbrennungsanlage. Mit dem neuen Verpackungsgesetz soll sich das ändern. Durch verschiedene Maßnahmen, u.a. durch Ausweitung der Pfandpflicht und die Förderung von Mehrwegverpackungen, soll in Deutschland mehr Abfall recycelt werden als bisher. Einen Großteil der Organisation übernimmt eine neue 'Zentrale Stelle', die die Wirtschaft selbst organisiert und finanziert. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Registrierung der Hersteller und Sachverständigen, die Überwachung der Branchenlösungen, die Entgegennahme und Prüfung der Mengenmeldungen der Hersteller und der Systeme sowie Einzelfallentscheidungen zu bestimmten Verpackungsarten.   (Mai 2017, Foto: Jörg Rüdiger, Autor: Olaf Behnel)
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