14.05.2020

Geflügelwirtschaft: Stigmatisierung vermeiden

Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, will weiter an Werksverträgen festhalten. Aktuellen politischen Bestrebungen, angesichts der Corona-Infektionen in Schweine- und Rinderschlachthöfen das Modell der Werkverträge in Frage zu stellen, erteilt er eine klare Absage. In diesem Kontext mahnt Ripke zu einer sachlichen Diskussion: 'Das wichtige Thema Infektionsprävention darf nicht missbraucht werden, um die Fleischerzeugung in Deutschland grundsätzlich in Frage zu stellen.' Im Sinne einer Infektionsprävention steht die deutsche Geflügelwirtschaft behördlich angeordneten flächendeckenden Corona-Tests aufgeschlossen gegenüber. 'Diese müssen dann aber ausnahmslos für alle Wirtschaftszweige gelten, konkret auch für den Montagebereich der industriellen Fertigung', fordert ZDG-Präsident Ripke. 'Gemeinschaftsunterkünfte sind in vielen Wirtschaftsbereichen Standard und keine Besonderheit der Fleischerzeugung. Eine Stigmatisierung durch flächendeckende Tests und naturgemäß entsprechend gehäufte Positivbefunde ist dringend zu vermeiden', so Ripke in einer Pressemitteilung. In ihren Schlachtereien beschäftige die deutsche Geflügelwirtschaft ganz überwiegend festangestellte Mitarbeiter. Insbesondere während der absatzstarken Zeit der Grillsaison komme bei gesteigerten Erzeugungskapazitäten ein gewisser Anteil an Werkvertragsbeschäftigten hinzu, die zum Teil in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien, wenngleich dieser Anteil in der Geflügelwirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen eher gering sei, erklärte der ZDG. 'Selbstverständlich nehmen unsere Unternehmen ihre Verantwortung auch mit Blick auf angemessene soziale und hygienische Standards bei der Unterbringung der Werkvertragsnehmer wahr', betont ZDG-Präsident Ripke. Für die Unterbringung der Mitarbeiter setzt die niedersächsische Wohnstätten-Verordnung Standards, wonach maximal zwei Personen in einem Zimmer leben dürfen; häufig sind dies Ehepartner. Seit Beginn der Corona-Krise haben die Unternehmen zudem teils zusätzliche Wohneinheiten und ergänzende Fahrkapazitäten für die Werkvertragsbeschäftigten geschaffen – mit ausreichend Abstand und Mundschutzpflicht. Auch zusätzlichen Regelungen gegenüber ist die deutsche Geflügelwirtschaft aufgeschlossen, so im Sinne des aktuellen Papiers des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums mit Empfehlungen für die Unterbringung der Arbeitskräfte in Gemeinschaftsunterkünften. Klar sein muss laut Ripke allen Beteiligten aber auch: 'Auf das private Verhalten unserer Mitarbeiter haben wir keinen Einfluss. Hier findet die Verantwortung des Unternehmers ihre formellen Grenzen.'    Quelle & Bild: ZDG    (Mai 2020)
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