05.11.2020

Außer-Haus-Umsatz wird nicht auf Finanz-Hilfen angerechnet

Details zu den Corona-Ausgleichszahlungen für die Gastronomie stehen fest. Demnach sollen Einnahmen aus dem Liefer- und Abholgeschäft nicht auf die Finanzhilfen angerechnet werden. Das bestätigte CDU-Fraktionschef Carsten Linnemann dem Bielefelder Westfalen-Blatt. Die Finanzhilfen sehen vor, dass gastronomische Betriebe bis zu 75 Prozent ihres durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes von November 2019 erhalten sollen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier kündigte ein 'relativ unbürokratischen Verfahren' an, erste Gelder sollen bis Ende des Monats ausgezahlt sein. Dass die Ausführungsbestimmungen der Corona-Hilfen zum Zeitpunkt des Lockdowns noch unklar waren, hat in der Gastronomie für erheblichen Unmut gesorgt. So kritisierte Johannes Bühler, Chef der Restaurantkette Hans im Glück, das Vorgehen der Bundesregierung in der WirtschaftsWoche: 'Wir warten stündlich darauf, dass die Fakten auf den Tisch kommen. Wenn man so etwas für eine Branche entscheidet, sollte man auch in der Lage sein, dafür die Antworten zu liefern.' Womöglich schneide man sich ins eigene Fleisch, wenn über den Lieferdienst ein geringen Umsatz generiert und dieser gegen die Entschädigungen gegengerechnet werde, so Bühler. Wenigstens diese Sorge hat sich für die Gastronomie jetzt erledigt. Quellen: WirtschaftsWoche, Westfalen Blatt Bild: Lukas Gojda/Shutterstock (November 2020)
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