28.02.2022
BVE: Neuer Nachhaltigkeitsleitfaden vorgestellt
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hat in der vergangenen Woche ihren aktualisierten Branchenleitfaden für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vorgestellt. Die dritte Auflage des Leitfadens soll Unternehmen der Ernährungswirtschaft helfen, sich auf die wesentlichen Ziele und Anforderungen zu konzentrieren sowie Nachhaltigkeitsinformationen effizient aufzuarbeiten, so die BVE. 'Der DNK bietet ein großes Potenzial für die Branche, ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu dokumentieren und zu verstetigen. Inzwischen informieren und schulen wir jährlich über 100 Unternehmensvertreter in der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien und einem einfachen, aber transparenten Reporting. Angesichts der zunehmenden gesetzlichen Berichtspflichten steigt der Unterstützungsbedarf stetig', sagt Stefanie Sabet, Geschäftsführerin der BVE.Erstberichterstattern bietet der Branchenleitfaden einen leichten Einstieg; erfahrene Unternehmen können ihn als Rahmenwerk für die Fortentwicklung und eine bessere Vergleichbarkeit ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten einsetzen. 'Der DNK bietet aktuell noch mehr Möglichkeiten für eine Indikatoren gestützte Berichterstattung, ohne die Einstiegsschwelle zu hoch zu setzen. Deshalb wurden für die dritte Auflage des Leitfadens die Indikatoren geschärft und im Branchenkontext erklärt. Wir arbeiten dafür mit vielen Beispielen von großen wie kleinen Unternehmen aus unserer Branche', erläutert Sabet.Der aktualisierte Leitfaden helfe auch dabei, den Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit zu bewahren. Es wird verdeutlicht, wie der DNK von Unternehmen genutzt werden kann, um diesen Pflichten so einfach und gut wie möglich nachzukommen. Besonders relevant sei das, seitdem bekannt ist, dass die EU-CSR-Berichtspflicht auf alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ausgedehnt werden wird, so die BVE. Aber auch die EU-Taxonomie, die EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten, die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder auf freiwilliger Basis der EU-Code of Conduct für die Lebensmittelkette verlangen von Unternehmen eine Berichterstattung. Quelle & Bild: BVE (Februar 2022)
Der TK-Report-Newsletter: Hier kostenlos anmelden