16.12.2022

BVE: Strom- und Gaspreisbremse wichtiger Schritt

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt die vom Bundestag verabschiedeten Gas- und Strompreisbremsen als "unerlässliche Maßnahmen, um den Produktionsstandort Deutschland zu stabilisieren". Sie seinen ein wichtiger Schritt, ein späterer Korrektur- und Nachbesserungsbedarf könne aber nicht ausgeschlossen werden, so die BVE.

"Die vorgesehenen finanziellen Entlastungsmaßnahmen, die Gegenstand der verabschiedeten Gesetze sind, können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Unternehmen der Ernährungsindustrie wirkungsvoll zu unterstützen," erklärte Peter Feller, stellvertretender BVE-Hauptgeschäftsführer.

Gleichwohl bleibe abzuwarten, ob und wie die gesetzlichen Preisbremsen in der Fläche wirken und wie sie von den Unternehmen in Anspruch genommen werden. Entlastungsmaßnahmen, die über eine Größenordnung von 2 Mio. Euro hinausgehen, müssen in Übereinstimmung mit den EU-Beihilfeleitlinien erfolgen. Diesbezüglich hat es verbindliche Absprachen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission gegeben, die den Gestaltungsspielraum des deutschen Gesetzgebers beschränken. So sind bestimmte Beihilfequoten an einen Rückgang des EBITDAs gekoppelt.

Dazu Feller: "Aus den Unternehmen vernehmen wir teilweise kritische Äußerungen, die die Planbarkeit des EBITDA 2023 im Vergleich zum Corona-Jahr 2021 in Frage stellen; in diesem Kontext wird zudem der Aufwand beanstandet, dass mögliche Rückzahlungen ständig einkalkuliert werden müssen."

Hinzu kommen Vorgaben aus der nationalen Umsetzung, die Entlastungsmaßnahmen beispielsweise an die Beschränkung von Boni- und Dividendenzahlungen sowie Standort- bzw. Beschäftigungssicherungsmaßnahmen knüpfen. "Vor diesem Hintergrund ist in den kommenden Monat sorgfältig zu beobachten, ob die vorgesehenen Maßnahmen greifen und die Wirtschaft stärken, um notwendigenfalls auf europäischer und nationaler Ebene schnell gegenzusteuern," so Feller.
BVE: Strom- und Gaspreisbremse wichtiger Schritt
Foto/Grafik: BVE
Korrekturbedarf nicht ausgeschlossen: Peter Feller, stellvertretender BVE-Hauptgeschäftsführer.
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