23.03.2023

"Green Claims": BVE mahnt Vereinfachung an

Anlässlich der Vorstellung des neuen Richtlinienentwurfs der EU-Kommission für die Verwendung von Umweltaussagen zu Produkten ("Green Claims") weist die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) auf die notwendige Vereinfachung der Berechnung des Umwelt-Fußabdrucks hin.

"Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen benötigen einen besseren Zugang zu den notwendigen Sekundärdaten und einfachere Methoden, um den Umwelt-Fußabdruck ihrer Produkte berechnen zu können", sagt Stefanie Sabet, BVE-Geschäftsführerin und Leiterin des Büro Brüssel. Die Datenerhebung zum gesamten Produktlebenszyklus im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette sei kostenintensiv und auf einfache wissenschaftliche Berechnungsmethoden müsse je nach Produkt noch lange gewartet werden. Deshalb müssten die Anforderungen des Gesetzgebers maßvoll und verhältnismäßig sein. Während die Verwendung von Umweltfußabdruck-Angaben und -Bewertungssystemen richtigerweise freiwillig bleiben soll, so müsste den Unternehmen dennoch Zugang zu einer Datenbank gegeben werden, die für die Berechnungen des Umweltfußabdrucks kostenlos zur Verfügung steht.

Zudem empfiehlt die BVE, dass sich der Richtlinienentwurf klarer zwischen den Anforderungen an Aussagen und an Bewertungssysteme (Score) auf Basis des Umwelt-Fußabdrucks differenzieren sollte.

Darüber hinaus wird eine Angleichung der EU-Methoden und Anforderungen für Angaben auf Unternehmensebene, insbesondere für die der Klimaneutralität, mit internationalen, wissenschaftlich anerkannten Standards gefordert. Bis dahin bleibt die Zulassung mehrerer Methoden zur Berechnung des Umweltfußabdrucks zum Nachweis von Aussagen auf Basis des Umweltfußabdrucks aus Branchensicht notwendig. Da die Vergleichbarkeit eine Herausforderung bleibe, sollte die Wirtschaft eng in die Entwicklung von Methodik und Kategorieregeln des Umweltfußabdrucks einbezogen werden, um Vergleiche innerhalb und zwischen Produktgruppen zu ermöglichen.

Die EU-Kommission hat am 22. März Vorschläge zum Umgang mit werblichen Umweltaussagen (“Green Claims“) veröffentlicht. Der Vorschlag zielt auf ausdrückliche Werbeaussagen ab wie z. B. „klimaneutraler Versand“ oder „Verpackung zu 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff“. Außerdem soll gegen den zunehmenden Wildwuchs öffentlicher und privater Umweltzeichen vorgegangen werden. Der Vorschlag deckt alle freiwilligen Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen von Produkten, Dienstleistungen und der Gewerbetreibenden selbst ab.

"Bevor Unternehmen eine der fraglichen Arten von Umweltaussagen in ihre Verbraucherinformationen aufnehmen, müssen diese Angaben künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden. Die Unternehmen werden im Rahmen einer wissenschaftlichen Analyse die Umweltauswirkungen, die für ihr Produkt tatsächlich relevant sind, und auch etwaige Zielkonflikte ermitteln, um ein vollständiges und genaues Bild zu liefern", heißt es aus Brüssel.
"Green Claims": BVE mahnt Vereinfachung an
Foto/Grafik: BVE
Fordert einen besseren Zugang zu notwendigen Sekundärdaten: BVE-Geschäftsführerin Stefanie Sabet.
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