27.02.2025
HDE und BGA begrüßen EU-Einstieg in den Bürokratieabbau

Foto/Grafik: Ivan/as
„Ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU“ - so bezeichnet die Europäische Kommission selbst die Omnibus-Verordnung.
Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen. Den sogenannten Omnibus-Vorschlag sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) als wichtigen Schritt für die Harmonisierung und Vereinfachung bei den Berichtspflichten aus der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), der Taxonomie-Verordnung und der europäischen Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD).
„Der Omnibus-Vorschlag ermöglicht Entlastungen für Handelsunternehmen und schafft Rechtsklarheit. Ein wettbewerbsfähiger Handel braucht diese Vereinfachung, Harmonisierung und Verschlankung der Berichts- und Sorgfaltspflichten dringend“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der Einzelhandel sei eine Branche mit hochkomplexen Lieferketten, sowohl im Lebensmittelhandel als auch im Non-Food-Bereich. Gleichzeitig befinde er sich an der Schnittstelle zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die hohe Erwartungen etwa an Produktionsbedingungen und Nachhaltigkeit stellten.
Auch die Streichung des unionsweiten Haftungsregimes sei aus Sicht des HDE wichtig, um Prozessrisiken zu minimieren. Schadensersatzansprüche von Opfern sollen durch die nationale Gesetzgebung abgedeckt werden. „Mit ihrem Omnibus-Vorschlag legt die Europäische Kommission den Grundstein für längst überfällige strukturelle Reformen. Die vorgesehenen Entlastungen bei den Berichts- und Sorgfaltspflichten können maßgeblich zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beitragen“, betont von Preen.
Positive Signale aus Brüssel
Auch Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), begrüßt die Omnibus-Verordnung als erste Signale für Bürokratieabbau aus Brüssel: „Die Omnibus-Verordnung ist für den Mittelstand ein Schritt hin zu weniger Bürokratie und mehr unternehmerischer Freiheit. Mit dem heute veröffentlichten Entwurf setzt Brüssel ein positives Zeichen. Aber das kann nur ein Anfang sein - weitere Schritte müssen folgen.“
„Eine Erleichterung bringen die vorgesehenen Änderungen an der Europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD“, fährt Jandura fort. „Unternehmen sind nun nur noch verpflichtet, ihre direkten Geschäftsbeziehungen zu überprüfen. Die Prüfung aller Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette entfällt somit. Dies war für Mittelständler, die die Prüfung weitergereicht bekommen haben, einfach nicht umsetzbar. Eine Entlastung ist die Reduzierung der Sorgfaltspflichtenüberprüfung von jährlich auf alle fünf Jahre und dass die Anwendung von 2027 auf 2028 verschoben worden ist. Dies lässt den Unternehmen etwas mehr Zeit, sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Im nächsten Schritt wäre es wichtig, dass es Reduzierungen bei Berichtspflichten wie z. B. bei der EUDR (Entwaldungs-Verordnung) gibt.“
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