27.02.2025

Tiefkühlwirtschaft begrüßt EU-Vorschläge zu Bürokratieabbau

Das Deutsche Tiefkühlinstitut e. V. (dti) hat die von der EU-Kommission gestern vorgestellten Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der Unternehmen positiv aufgenommen. Im Rahmen des so genannten Omnibus-Pakets sollen unter anderem zahlreiche Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit, die mit dem Green Deal eingeführt wurden, verschoben oder eingeschränkt werden. Die Kommission schätzt, die Wirtschaft mit diesen Maßnahmen von Verwaltungskosten in Höhe von 6,3 Milliarden Euro zu entlasten.

„Die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gestern angekündigten Vereinfachungen bei wichtigen EU-Nachhaltigkeitsvorschriften, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt dti-Geschäftsführerin Sabine Eichner. „Insbesondere die Reduzierung des bürokratischen Aufwands für mittelständische Unternehmen ist ein bedeutendes Signal für die Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Gleichzeitig bekräftigt die Tiefkühlwirtschaft ihr klares Bekenntnis zu nachhaltigem Wirtschaften, der Einhaltung der Menschenrechte und zur Erreichung der Klimaziele: Die Nachhaltigkeitsmanager in unserer Branche sollen ihre Fähigkeiten für echte, fortschrittliche Projekte einsetzen können – und weniger für Dokumentation.“

Entlastung für Mittelstand dringend notwendig


Als Vertretung einer Branche mit einer Vielzahl mittelständischer Unternehmen sieht es das Deutsche Tiefkühlinstitut als essenziell an, dass Nachhaltigkeitsvorgaben nicht zu unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand führen. Die nun vorgesehene Erhöhung der Schwellenwerte für Berichtspflichten sowie die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind daher aus Sicht des Spitzenverbandes begrüßenswert. „Besonders die Einführung eines freiwilligen Berichtsstandards für kleinere Unternehmen kann dazu beitragen, dass sich die Betriebe auf ihr Kerngeschäft und innovative Lösungen für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion konzentrieren können“, erläutert Eichner. „Auch die Begrenzung der Vorschriften zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards auf die direkten Zulieferer und die Änderungen bei der zivilrechtlichen Haftung sind richtige Schritte.“

Damit die Tiefkühlunternehmen ihre Nachhaltigkeitsinitiativen weiter erfolgreich umsetzen können, brauche es eine praxisgerechte Regulierung, so Eichner: „Die Dokumentations- und Berichtspflichten müssen so gestaltet sein, dass Unternehmen die Anforderungen effizient und ressourcenschonend erfüllen können. Besonders für mittelständische Betriebe ist eine unverhältnismäßige Detailbürokratie kaum zu bewältigen. Die EU-Kommission sollte daher bei der konkreten Umsetzung der Richtlinien darauf achten, dass die Berichtsanforderungen praktikabel und mit möglichst geringem Aufwand umsetzbar sind.“ Auch die Verbände HDE und BGA hatten sich bereits positiv zur Omnibus-Verordnung geäußert.

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