08.08.2014

Mehr Tierschutz für Kaninchen

Ab dem 11. August gelten neue Regelungen für die Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen. Die neuen Regelungen sehen strenge Anforderungen an die Haltung, Betreuung und Pflege von Kaninchen vor, die zu Erwerbszwecken gehalten werden. Das betrifft beispielsweise die Mindestgröße, die Bodengestaltung und die Strukturierung der Haltungseinrichtungen. So muss den Tieren eine strukturierte Fläche mit unterschiedlichen Funktionsbereichen wie etwa ein Aktivitätsbereich, ein Ruhebereich oder auch Rückzugsmöglichkeiten geboten werden. Durch diese Fläche sollen kaninchentypische Verhaltensweisen wie beispielsweise Hoppelsprünge, das Sich-Aufrichten oder ausgestrecktes Liegen in Seitenlage ermöglicht werden. Stärker in die Pflicht genommen werden außerdem die Tierhalter. Die neue Kaninchen-Verordnung gibt unter anderem vor, dass der Halter seine Tiere mindestens zwei Mal pro Tag in Augenschein nehmen muss, um festzustellen, ob sie krank oder verletzt sind. Zudem müssen Kaninchenhalter ihre Sachkunde im Umgang mit Kaninchen nachweisen. 'Damit haben wir erstmals überhaupt detaillierte Anforderungen und klare Regelungen für die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken', sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Bisher galten für die erwerbsmäßige Zucht und Haltung von Kaninchen lediglich allgemeine Vorgaben – spezifisch auf Kaninchen ausgerichtete Vorschriften existierten hingegen nicht.     Foto: Fotolia (August 2014, Autor: Michael Berkemeier) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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