28.08.2015

Eis-Preis nach Gewicht gefordert

Der je nach Hersteller unterschiedliche Luftaufschlag in Speiseeis sorgt für Unmut beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Für Verbraucher sei nicht erkennbar, wie viel Luft die Hersteller ihrem Eis jeweils zugesetzt haben. 'Der Grundpreis erscheint bei Eissorten, bei denen wenig Luftaufschlag enthalten ist, vergleichsweise höher, da sie bei gleichem Gewicht weniger Volumen haben', so der vzbv. Das verwirre und ärgere preisbewusste Verbraucher und Hersteller, die Eis 'auf traditionelle Weise und ohne Luftaufschlag' produzieren. Der Verband will sich für einen nach Gewicht berechneten Grundpreis einsetzen und fordert eine Änderung der Fertigpackungsverordnung. Die Fertigpackungsverordnung regelt, dass sich der Grundpreis bei festen Lebensmitteln auf das Gewicht pro 100 Gramm bezieht, bei flüssigen Lebensmitteln auf das Volumen pro 100 Milliliter. Für Speiseeis gilt eine Ausnahmeregelung: es zählt als fertig verpacktes, flüssiges Lebensmittel, und so wird der Grundpreis nach Volumen berechnet. 'Die Ausnahmeregelung nach § 7 Nr. (2) sollte im Rahmen der für den Herbst 2015 vorgesehenen Novellierung der Verordnung abgeschafft werden', fordert der Bundesverband. 'Der Grundpreis soll auch bei Speiseeis nach Gewicht berechnet werden, um Verbrauchern eine direkte Vergleichsmöglichkeit zu geben. Die Lebensmittelinformationsverordnung der EU sieht ohnehin eine Kennzeichnung von Speiseeis nach Gewicht vor.' Ein Grund für den Luftaufschlag ist es, das Eis cremig zu machen. Er trägt als wichtiger Faktor dazu bei, dass ein Eis direkt aus dem Tiefkühler heraus ohne Kraftaufwand portioniert werden kann. Eissorten mit geringem Luftaufschlag, die häufig im Premium-Segment zu finden sind, müssen dafür zunächst wärmer werden, also eine Zeitlang außerhalb der Tiefkühlung stehen, bevor sie genossen werden können.   Foto: Rüdiger   (August 2015, Autor: Jörg Rüdiger)   Quelle: vzbv
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