13.06.2012
Eismann gegen TTS: Streit geht in dritte Runde
Der Kampf der Heimdienst-Unternehmen TTS (Hilter) und Eismann (Mettmann) soll in eine dritte Runde gehen. Eismann war mit seiner Klage gegen das kleinere Heimdienstunternehmen wegen Abwerbung von Handelsvertretern Anfang des Jahres auch vor dem Oberlandesgericht Oldenburg in wesentlichen Punkten gescheitert. Nun will es sein Glück vor dem Bundesgerichtshof versuchen, kündigte das Unternehmen in einer Presseerklärung an. 2005 hatte Eismann erstmals Klage mit einem Schadensersatzwunsch von 20 Millionen Euro eingereicht. Das Landgericht Osnabrück hatte dies 2007 in erster Instanz abgewiesen. 'TTS schlechthin jede Abwerbung von Eismann-Handelsvertretern zu untersagen, hat das OLG schon deshalb als nicht gerechtfertigt angesehen, weil die Abwerbung von Mitarbeitern durch Konkurrenten grundsätzlich erlaubt sei', schildert TTS in einer Pressemitteilung. Es könne TTS insbesondere nicht vorgeworfen werden, durch Abwerbungen auch den eigenen Wettbewerb zu fördern. Foto: TTS (Juni 2012 jr) Quelle: eismann / TTS
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