29.09.2016

KTG-Insolvenz: Eigenverwaltung aufgehoben

Das mit Beschluss vom 1. September 2016 durch das Amtsgericht Hamburg eröffnete Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über die KTG Agrar SE wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen ernannt. Gestern, am 28. September 2016, hat der Vorstand der KTG beim Amtsgericht die Aufhebung der Eigenverwaltung beantragt, nachdem einige Agrar-Aktivitäten im September 2016 verkauft wurden. Am 15. September 2016 gab KTG per Ad-hoc-Mitteilung bekannt, dass sie ihren Anteil von 50,06 Prozent an der KTG Energie AG 'im Wesentlichen' an die Gustav Zech Stiftung verkauft hat. Gleichzeitig wurde in einer separaten Ad-hoc-Mitteilung auch der Verkauf des Agrar-Standorts in Quesitz veröffentlicht. Zu den Verkaufssummen wurde Stillschweigen vereinbart. Die erste Gläubigerversammlung ist für den 6. Oktober 2016 im CCH-Congress Center in Hamburg angesetzt. Der Saal dürfte voll werden, da sich die Anleihen des Unternehmens im Streubesitzt befinden. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde von der Deutschen Investoren Union (DIU) abgelehnt, da sie die Organe der Gesellschaft 'nicht für integer genug' hält, allen voran den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Siegfried Hofreiter. Inzwischen hat sich KTG aber von Hofreiter getrennt. Laut Presseberichten hat die KTG Agrar rund 10.000 Gläubiger. Der Landwirtschaftskonzern, der unkontrolliert immer mehr Land aufkaufte, soll ungefähr 400 Millionen Euro Schulden angehäuft haben.   Website-Ausriss: KTG Agrar SE   (September 2016, Autor: Marc Hankmann)   Quelle: KTG Agrar SE
Der TK-Report-Newsletter: Hier kostenlos anmelden
TK-Report
TK-Report

Kontakt
  • Kontakt Redaktion
  • Kontakt Anzeigen
  • Kontakt Leserservice

Verlag