29.04.2019

Tierwohl: Gesetz nimmt EU-Hürde

Die Notifizierung des Entwurfs für ein Tierwohlkennzeichnungsgesetz ist auf EU-Ebene abgeschlossen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigte sich zufrieden: 'Die Beglaubigung unseres Gesetzentwurfes durch die EU ist der nächste entscheidende Schritt: für mehr Tierwohl von der Aufzucht bis zur Schlachtung, mehr Transparenz für die Verbraucher, für mehr gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung sowie mehr Marktchancen für unsere Landwirte.'  Der Entwurf muss nun noch final zwischen den Ressorts abgestimmt und im Kabinett beschlossen werden. Abgeschlossen sein soll der gesamte Rechtsetzungsprozess bis Ende des Jahres, sodass Mitte/Ende 2020 die ersten gekennzeichneten Produkte zu kaufen sein können. Das staatliche Tierwohllabel ist freiwillig und unverbindlich. Es soll zunächst nur für Schweinefleisch eingeführt werden. Siegel für Rind und Geflügel sollen folgen. Das dreistufige Label mit jeweils ansteigenden Anforderungen sieht unter anderem mehr Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere im Stall sowie bessere Bedingungen für bei Transport und Schlachtung vor.   Quelle & Grafik: BMEL   (April 2019)
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