13.10.2021

Internorga: 2G und ohne Masken

Die Internorga vom 18. bis 22. März 2022 wird als Präsenzveranstaltung unter der 2G-Regelung durchgeführt. Einschränkungen bei der Bewirtung und Verkostungen auf den Ständen soll es nicht geben, auch die Maskenpflicht entfällt. 'Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partner sind wir an einer zügigen Rückkehr zu möglichst normalen Verhältnissen interessiert', erklärte Bernd Aufderheide, Vorsitzender der Geschäftsführung der Hamburg Messe und Congress GmbH. 'Wir werden daher ausschließlich geimpften oder genesenen Personen den Zugang auf die Internorga ermöglichen', so Aufderheide weiter.  Dass die 2G-Regelung auch von den bereits angemeldeten Ausstellern favorisiert wird, unterstreichen die Ergebnisse einer zuvor durchgeführten Umfrage: 'Das Resulat war eindeutig mit 72 Prozent Zustimmung für 2G. Wir haben uns anschließend gemeinsam mit unserem Aussstellerbeirat und Partnern intensiv beraten und uns schließlich für die aktuell sicherste Variante entschieden', betonte Bernd Aufderheide. Für die Besuchenden und Ausstellenden hat die 2G-Regelung unter anderem folgende Vorteile: + Auf dem gesamten Messegelände entfällt das Abstandsgebot komplett. + Die Maskenpflicht ist aufgehoben. + Auf den Messeständen ist der Betrieb von Gastronomie sowie die Ausgabe von Kostproben ohne Einschränkung möglich. + Auf den Messeständen sind keine Mindestabstände zwischen den Tischen erforderlich und die Personenanzahl pro Tisch wird nicht eingeschränkt. + Die Teilnehmendenzahl in den Hallen muss nicht beschränkt werden. Quelle & Bild: Internorga (Oktober 2021)
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[27.04.2022] Internorga: Maskenpflicht entfällt
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