12.10.2022
Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, beschlossen (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz). Verbraucherinnen und Verbraucher können so klar erkennen, wie ein Tier gehalten wurde, und diese Information bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Die Bundesregierung hat mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nach eigenen Angaben außerdem einen wichtigen Baustein beschlossen, um den Umbau hin zu einer zukunftsfesten Tierhaltung in Deutschland voranzutreiben.
„Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die deutsche Landwirtschaft“, kommentiert Bundesminisgter Özdemir. „Es wurde jahrelang darüber gestritten und wiederholt angekündigt – wir setzen jetzt die staatlich verpflichtende und eben nicht nur freiwillige Tierhaltungskennzeichnung tatsächlich um. Mit der Haltungskennzeichnung gibt es bald endlich eine echte und verlässliche Wahl für mehr Tierwohl – an der Fleischtheke, am Kühlregal oder im Online-Handel. Man erkennt so mit einem Blick, wie ein Tier gehalten wurde, dessen Fleisch man kauft. Gleichzeitig macht die Kennzeichnung die Leistung von Landwirtinnen und Landwirten für eine artgerechtere Tierhaltung sichtbar. Ihre Investitionen und Veränderungsbereitschaft sollten uns dann auch etwas Wert sein.“ Diese verpflichtende Kennzeichnung sei ein erster wichtiger Schritt, um beim Umbau zu einer zukunftsfesten Tierhaltung voranzukommen. Das sei dringend notwendig, denn die deutsche Tierhaltung stecke schon länger in einer Krise.
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten. Geplant sind fünf Haltungsformen, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten werden folgen. Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung drei weitere zentrale Bausteine: Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen und bessere Regelungen im Tierschutzrecht. Quelle & Bild: BMEL (Oktober 2022)
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