29.10.2020

Lockdown: Gastronomie ab Montag erneut geschlossen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben erneut eine Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen beschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Dies gilt deutschlandweit ab dem 2. November, befristet bis Ende November. Nach Ablauf von zwei Wochen sollen erneute Beratungen aufgenommen sowie ggfs. notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen stellt der Bund Ausfallentschädigungen in Aussicht: für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats , womit die Fixkosten des Unternehmens pauschalisiert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Volumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben. Bild: Shutterstock/BreizhAtao (Oktober 2020)
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