28.03.2023

Hühnerembryonen: Kein Schmerzempfinden vor dem 13. Bebrütungstag

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – und damit deutlich später als bislang angenommen. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen Studie. Damit gebe es keine wissenschaftliche Grundlage, um das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form zu belassen, so das BMEL. Dieses sieht vor, dass ab 2024 eine Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 7. Bebrütungstag stattfinden muss. Die Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Allerdings stehen den Brütereien absehbar keine entsprechenden, frühzeitig wirksamen Verfahren zur Verfügung. Der neue wissenschaftliche Erkenntnisstand erfordert folglich eine Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Studie ist Teil des vorgeschriebenen Berichts des BMEL an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages, der bis zum 31. März 2023 zum „Stand der Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei vor dem siebten Bebrütungstag“ informieren soll. Diese Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Nach Angaben des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft ZDG werden seit Januar 2022 immer weniger Küken in Deutschland ausgebrütet. Von Januar bis März 2022 wurden in deutschen Brütereien 12,37 Mio. Bruteier zur Erzeugung von Legeküken eingelegt, das waren ein Drittel weniger als im ersten Quartal 2021 und sogar 54,9 Prozent weniger als in den ersten drei Monaten 2020. „Deutsche Legehennenhalter sind deshalb gezwungen, auf importierte Junghennen zurückzugreifen, insbesondere aus den Niederlanden. Zuletzt erlangten auch die Importe von Junghennen aus Österreich und Polen eine immer größere Bedeutung“, so der ZDG.
Hühnerembryonen: Kein Schmerzempfinden vor dem 13. Bebrütungstag
Foto/Grafik: ZDG
Die bisherige Regelung sieht eine Geschlechterbestimmung bei Hühnerembryonen bis zum 7. Bebrütungstag vor – und muss nun geändert werden.
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