23.02.2013

Pferdefleisch: Empfehlungen der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat eine Empfehlung zu einem koordinierten Kontrollplan 'Zur Feststellung der Verbreitung betrügerischer Praktiken bei der Vermarktung bestimmter Lebensmittel' veröffentlicht (2013/99/EU). Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, amtliche Kontrollen durchzuführen bei: - Lebensmitteln, die für den Endverbraucher und gemeinschaftliche Einrichtungen bestimmt sind und Rindfleisch enthalten. - Bei für den menschlichen Verzehr bestimmtem Pferdefleisch zum Nachweis von Rückständen von Phenylbutazon. Außerdem werden Nachweiskontrollen empfohlen, wenn ein Befund einen Anteil von über einem Prozent Pferdefleisch aufweist. Daraus dürfte laut Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) geschlossen werden, dass Anteile bis zu 1 Prozent als Spureneinträge angesehen werden können. Zum PDF der EU-Empfehlung mit dazugehörigem Durchführungsbeschluss zu einer Finanzhilfe geht es hier.   (Feb. 2013 jr)   Quelle: dti
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